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   BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 1070.81   

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BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 1070.81 (https://dejure.org/1982,475)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1982 - 9 C 1070.81 (https://dejure.org/1982,475)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1982 - 9 C 1070.81 (https://dejure.org/1982,475)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Emigrantenorganisation - Aktivist - Ehegatten

  • hjil.de PDF, S. 28 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 41
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 196.83

    Asylanerkennung - Asylbewerber - Abschiebung - Inhaftierung

    Die hieraus vom Berufungsgericht gezogene Schlußfolgerung auf die der Verurteilung - zumindest auch - zugrunde liegenden politischen Beweggründe des jugoslawischen Staates ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. auch Senatsurteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 1070.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 39).
  • VG Freiburg, 29.05.2017 - A 6 K 733/17

    Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige - verfolgungsfreier

    Angesichts der besonderen Unduldsamkeit des syrischen Staates und der vielen die Anwendung von Sippenhaft belegender Erkenntnisquellen besteht eine Regelvermutung (vgl. BVerwG, U. v. 27.4.1982 - 9 C 1070/81 - , juris; Erwägungsgrund Ziff. 36 QRL ) dafür, dass Familienangehörige eines Flüchtlings ungeachtet ihres Alters oder ihrer Fähigkeit, sich überhaupt eine politische Meinung bilden zu können, allein aufgrund ihrer familiären Verbundenheit mit diesem, also wegen ihrer Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe seiner Familie (§ 3 b Abs. 1 Nr. 4 a AsylG ), mit Verfolgungsmaßnahmen (Inhaftierung, Folter, Tötung, Verwendung als Geisel) überzogen werden, um sie "stellvertretend" für diesen Flüchtling "in Anspruch zu nehmen", nämlich um dadurch von ihnen Informationen über seinen Verbleib zu erpressen oder ihn damit zu bestrafen oder zu zu nötigen, sich zu stellen bzw. oppositionelle Aktivitäten zu unterlassen.

    Das ist nicht nur hinsichtlich einer politischen Verfolgung im Sinne des Art. 16a Abs. 1 GG in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (BVerwG, U. v. 27.4.1982 - 9 C 1070/81 -, juris, Rn., 13, 14 und U. v. 2.7.1985 - 9 C 35/84 -, juris, Rn. 7, 10 sowie U. v. 13.1.1987 - 9 C 53.86 -,juris= NVwZ 1987, 505, m.w.N und U. v. 26.4.1988 - 9 C 28/86 -, juris, Rn.5 -10), sondern wird auch im Rahmen des Unionsrecht, nämlich der Qualifikationsrichtlinie (QRL), anerkannt, die in ihrem Erwägungsgrund Ziff. 36 ausführt: "Familienangehörige sind allein aufgrund der Tatsache, dass sie mit dem Flüchtling verwandt sind, in der Regel gefährdet, in einer Art und Weise verfolgt zu werden, dass ein Grund für die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus gegeben sein kann".

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 3 L 152/09

    Gruppenverfolgung von Yeziden in der Türkei; Gewährleistung des religiösen

    Ihm muss grundsätzlich als Voraussetzung für eine Zuerkennung des Flüchtlingsstatus bei Würdigung aller Umstände politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen, so dass es ihm wegen begründeter Furcht vor einer ausweglosen Lage nicht zuzumuten ist, in seinem Heimatland zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (BVerwG, Urt. v. 27.04.1982 - 9 C 1070.81 - NVwZ 1983, 41 = Juris).
  • BVerwG, 13.08.1986 - 9 B 63.86

    Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung bei Rückkehr in

    Der Kläger rügt zu Unrecht, das Oberverwaltungsgericht weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 1070.81 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 39) und - BVerwG 9 C 239.80 - (BVerwGE 65, 244, Buchholz a.a.O. Nr. 38) ab.

    Soweit die Frage eine verallgemeinerungsfähige rechtliche Seite aufweist, ist nicht dargetan, inwieweit anhand des vorliegenden Falles eine über die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1982 (a.a.O.) und vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34) hinausgehende Klärung erfolgen könnte.

  • BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 95.87

    Tatsächliche Feststellungen in Asylstreitsachen - Inhalt der

    Die weiter erhobene Rüge der Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 1070.81 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 39) und vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34) ab, "indem es entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - (DVBl. 1983, 1106) einen Teil des Sachverhalts nicht in Erwägung gezogen hat", genügt bereits nicht den Bezeichnungsanforderungen des § 132 Ab. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerwG, 27.03.1986 - 9 C 6.85

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Antrag auf Asyl wegen politischer

    Sollte den Ausführungen des Berufungsgerichts insoweit eine gegenteilige Auffassung in dem Sinne zugrunde liegen, daß Nachstellungen gegen die Klägerin schon deshalb nicht auf politischen Motiven beruhen könnten, v/eil sie bezweckten, ihres Ehemanns habhaft zu werden, stünde sie mit den Grundsätzen, die der Senat zur politischen Verfolgungsmotivation gegenüber Familienangehörigen politisch Verfolgter in den Urteilen vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - (BVerwGE 65, 244) und BVerwG 9 C 1070.81 (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 39) sowie vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34) entwickelt hat, nicht in Einklang.
  • VG Chemnitz, 29.05.2018 - 6 K 3394/16
    Das ist nicht nur hinsichtlich einer politischen Verfolgung im Sinne des Art. 16a Abs. 1 GG in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (BVerwG, Urteil vom 27.4.1982 - 9 C 1070/81 - juris, Rn., 13; 14 und Urteil vom 02.07.1985 - 9 C 35/84 - juris, Rn. 7, 10 sowie Urteil vom 13.01.1987-9 C 53.86-, juris = NVwZ 1987, 505, m.w.N und Urteil vom 26.04.1988 - 9 C 28/86 - , juris, Rn.5 -10), sondern wird auch im Rahmen des Unionsrechts, nämlich der Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie - QRL), anerkannt, die in ihrem Erwägungsgrund Ziff. 36 ausführt: "Familienangehörige sind allein aufgrund der Tatsache, dass sie mit dem Flüchtling verwandt sind, in der Regel gefährdet, in einer Art und Weise verfolgt zu werden, dass ein Grund für die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus gegeben sein kann".
  • BVerwG, 04.04.1985 - 9 B 10670.83

    Tatsächliche Feststellungen von Sachverhalten als Gegenstand einer Rechtssache

    Die Beschwerde läßt mit dem Hinweis auf das negativ abgeschlossene Asylverfahren ihres Ehemanns auch keine Abweichung von den das Urteil vom 4. Juli 1980 - BVerwG 9 C 2.80 - fortführenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - (BVerwGE 65, 244) und - BVerwG 9 C 1070.81 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 39) hervortreten, nach denen sich allein daraus, daß jemand Familienangehöriger eines politisch Verfolgten ist, ein Asylanspruch nicht herleiten läßt, der nur dann in Betracht kommen kann, wenn Familienangehörige mit in die gegen einen anderen Familienangehörigen gerichteten Verfolgungsmaßnahmen einbezogen werden.
  • BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 96.87

    Tatsächliche Feststellungen in Asylstreitsachen - Inhalt der

    Die weiter erhobene Rüge der Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 1070.81 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 39) und vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34) ab, "indem es entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - (DVBl. 1983, 1106) einen Teil des Sachverhalts nicht in Erwägung gezogen hat", genügt bereits nicht den Bezeichnungsanforderungen des § 132 Ab. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerwG, 15.10.1986 - 9 B 201.86

    Rechtsmittel

    Es fehlt bereits an der den Erfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Darlegung, mit welchem Rechtssatz die Vorinstanz von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 1070.81 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 39 = InfAuslR 1983, 18) und BVerwG 9 C 239.80 (BVerwGE 65, 244 = InfAuslR 1982, 245) sowie vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 = InfAuslR 1985, 274) abgewichen sein soll.
  • BVerwG, 28.03.1985 - 9 B 10613.83

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erfordernis einer der Revision

  • BVerwG, 25.03.1985 - 9 B 10605.83

    Einreiseverbot libanesischer Behörden gegen staatenlose Palästinenser als

  • BVerwG, 05.03.1985 - 9 B 222.83

    Asylrelevanz einer Furcht vor militärischen Angriffen von im Libanon

  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 B 10562.83

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung für ehemalige

  • BVerwG, 16.01.1985 - 9 B 10591.83

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erfordernis einer der Revision

  • BVerwG, 16.01.1985 - 9 B 10590.83

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erfordernis einer der Revision

  • BVerwG, 16.01.1985 - 9 B 492.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage

  • BVerwG, 19.11.1984 - 9 B 10285.83

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • VG Düsseldorf, 28.05.2004 - 20 K 5557/03

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

  • VG Düsseldorf, 01.03.2004 - 4 K 6092/03

    Asylanspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit bei

  • VG Düsseldorf, 05.12.2001 - 20 K 2804/99

    Ausgestaltung des Asylrechts türkischer Staatsangehöriger mit kurdischer

  • VG Düsseldorf, 22.03.2000 - 20 K 6336/96

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit und

  • VG Augsburg, 29.09.2011 - Au 6 K 11.30184

    Fluchtgrund Verfolgung durch Taliban wegen Eintritt in die Militärakademie nicht

  • VG Bremen, 04.07.2003 - 2 K 151/01
  • VG Augsburg, 14.09.2011 - Au 6 K 10.30046

    Serbische Staatsangehörige; Mitgliedschaft in der liberaldemokratischen Partei

  • VG Bremen, 27.04.2009 - 5 K 214/09

    Kosovo, Roma, Gruppenverfolgung, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

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